Rechtsprechung
BVerwG, 20.03.1987 - 1 B 8.87 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,9041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nachträgliche zeitliche Beschränkung einer Aufenthaltserlaubnis - Begehung einer Straftat
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 01.12.1986 - 1 S 1744/86
- BVerwG, 20.03.1987 - 1 B 8.87
- BVerwG, 15.12.1987 - 1 C 22.87
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.01.1966 - I C 24.63
Auszug aus BVerwG, 20.03.1987 - 1 B 8.87
Seitdem über drei Monate nach Erreichen des Erlaubnisantrages verstrichen waren und folglich die Sperrfrist des § 75 Satz 2 VwGO der Zulässigkeit der bereits vorher erhobenen Klage nicht mehr entgegenstand (BVerwGE 23, 135 [BVerwG 20.01.1966 - I C 24/63]), hätte das Berufungsgericht bei Annahme eines zureichenden Grundes dafür, daß der Antrag noch nicht beschieden worden ist, das gerichtliche Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Frist nach § 75 Satz 3 VwGO aussetzen müssen, wenn es die Klage nicht schon aus anderen Gründen für abweisungsreif hielt.
- BVerwG, 15.12.1987 - 1 C 22.87
Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung der Hauptsache
Bezüglich der Kosten des Beschwerdeverfahrens verbleibt es insoweit bei der Kostenregelung im Beschluß des Senats vom 20. März 1987 - BVerwG 1 B 8.87 -.